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   OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07   

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https://dejure.org/2008,16578
OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 7 U 230/07 (https://dejure.org/2008,16578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen Kommanditisten während eines Insolvenzverfahrens; Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters gegen Kommanditisten nach der Entnahme von Gewinnanteilen; Prozessuale Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters; Treuhänderische Begründung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 171 Abs. 2; ; HGB § ... 172 Abs. 4; ; RBerG § 1; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 184; ; BGB § 185; ; BGB § 257; ; BGB § 399 Alt. 1; ; InsO § 22; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Kommanditistenstellung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds - Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung des Befreiungsanspruchs des Treuhänders an den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Vorschrift des § 171 Abs. 2 HGB begründet keine eigenständige Anspruchsgrundlage zugunsten des Insolvenzverwalters, sondern weist ihm lediglich die prozessuale Einziehungsbefugnis zu; die Gesellschaftsgläubiger bleiben materiellrechtlich Anspruchsinhaber (BGH ZIP 2007, 79, 80 für die entsprechende Vorschrift des § 93 InsO).

    Auch wenn der Kläger als der Insolvenzverwalter der Schuldnerin nicht der Gläubiger des Anspruchs auf Rückzahlung der Gewinnausschüttungen (§ 172 Abs. 4 HGB) ist, dieser Anspruch steht den Gläubigern der Schuldnerin - nach wie vor - materiellrechtlich zu (BGH ZIP 2007, 79, 80), so ist er aber doch während der Dauer des Insolvenzverfahrens ausschließlich zuständig, einen solchen Anspruch geltend zu machen (Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 171, Rdnr. 11).

    Der Insolvenzverwalter übt nämlich in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes (Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 56 , Rdnr. 39) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im eigenen Namen für das Schuldnervermögen aus; bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung nach § 171 Abs. 2 HGB, also der gesetzlichen Außenhaftung (BGHZ 151, 245, 249) wird er in treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der Gesellschaftsgläubiger tätig, mit der Folge, dass die in Anspruch genommenen Gesellschafter durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringen (BGH ZIP 2007, 79, 80).

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH in NJW 1985, 2947; diese betrifft eine völlig andere Problematik.
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Forderung entsteht von vornherein als ein unveräußerliches Recht mit der Folge, dass eine dem § 399 BGB zuwiderlaufende Abtretung schlechthin und gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und keinerlei Gläubigerrechte übertragen kann (Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 399, Rdnr. 11; BGH NJW 1978, 813, 814; NJW 1988, 1210, 1211).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 1952, 1953 m.w.N.) ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von § 1 RBerG vorliegt, auf den Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, nämlich darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht.
  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Gegenüber den Gläubigern haftet nur die Treuhandkommanditistin (so BGH NJW 1980, 1163, 1164).
  • BGH, 01.02.1978 - VIII ZR 232/75

    "Genehmigung" einer verbotswidrigen Abtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Forderung entsteht von vornherein als ein unveräußerliches Recht mit der Folge, dass eine dem § 399 BGB zuwiderlaufende Abtretung schlechthin und gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und keinerlei Gläubigerrechte übertragen kann (Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 399, Rdnr. 11; BGH NJW 1978, 813, 814; NJW 1988, 1210, 1211).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Der Insolvenzverwalter übt nämlich in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes (Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 56 , Rdnr. 39) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im eigenen Namen für das Schuldnervermögen aus; bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung nach § 171 Abs. 2 HGB, also der gesetzlichen Außenhaftung (BGHZ 151, 245, 249) wird er in treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der Gesellschaftsgläubiger tätig, mit der Folge, dass die in Anspruch genommenen Gesellschafter durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringen (BGH ZIP 2007, 79, 80).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 168/82

    Abtretung des Ersatzanspruchs des Absenders aus der Transportversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07
    Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters als Partei kraft Amtes ist bei der Geltendmachung der Kommanditistenhaftung vergleichbar mit derjenigen des für die Schadensregulierung und Geltendmachung der Rückgriffsansprüche eines Versicherers eingesetzten Assekuradeurs (Versicherungsagenten), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1985, 753, 754) anstelle der Versicherers aus abgetretenem Recht den in einen Zahlungsanspruch umgewandelten Befreiungsanspruch gegen den Schuldner durchsetzen kann.
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 14 U 50/09

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer

    Insoweit ist die Abtretung gerade an den Insolvenzverwalter deswegen zulässig, da gem. § 171 Abs. 2 HGB die Rechte aus § 171 Abs. 1 (i.V.m. § 172) HGB durch ihn oder den Sachwalter auszuüben sind, wenn - wie hier - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet ist (vgl. OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf aaO; OLG Bamberg, Urt. v. 7. Januar 2008 - 4 U 84/07, Tz. 21 bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 23. Juli 2008 - 7 U 230/07, Tz. 33 f. bei juris; OLG Koblenz, Urt. v. 11. Dezember 2008 - 6 U 1353/07, Tz. 25 bei juris).

    Hinsichtlich des aus dem Treuhandverhältnis resultierenden Freistellungsanspruchs kann auch keine Nichtigkeit des Treuhandvertrages gem. § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG angenommen werden, da der Treuhänder in einer Fallkonstellation wie der hier gegebenen aufgrund des Treuhandvertrages primär zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange des Treugebers verpflichtet ist und deswegen kein Verstoß gegen das RBerG gegeben ist (vgl. im Einzelnen OLG Celle NZG 2009, 676 f.; OLG Bamberg, Urt. v. 7. Januar 2008 - 4 U 84/07, Tz. 29 ff. bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 23. Juli 2008 - 7 U 230/07, Tz. 30 bei juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. November 2008 - I-6 U 8/08, Tz. 112 f. bei juris; OLG Koblenz, Urt. v. 11. Dezember 2008 - 6 U 1353/07, Tz. 22 bei juris).

  • OLG Hamburg, 07.12.2018 - 11 U 256/17

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen

    Die Schuldnerin hat im Hinblick auf die mittelbare Kommanditistenstellung des Beklagten (causa societatis) prospektgemäß Ausschüttungen vollzogen, die nicht auf Gewinnen beruhten (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 20. April 2017 - IX ZR 189/16 -, Rn. 12, juris; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 7 U 230/07 -, Rn. 45, juris).
  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15

    Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft:

    Die Vorschrift des § 171 Abs. 2 HGB begründet dabei keine eigenständige Anspruchsgrundlage zugunsten des Insolvenzverwalters, sondern weist ihm lediglich die prozessuale Einziehungsbefugnis zu, wohingegen die Gesellschaftsgläubiger materiell-rechtliche Anspruchsinhaber bleiben ( Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Juli 2008, 7 U 230/07, zitiert nach juris ).
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